Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Springe direkt zum Menü
Kanzleimarketing
Interne Revision

Interne Revision

Der Internen Revision kommt nicht nur innerhalb eines Unternehmens, sondern auch innerhalb des gesamten aufsichtsrechtlichen Gefüges eine große Bedeutung zu.

Diese Bedeutung resultiert insbesondere aus ihrer ständigen Präsenz im Unternehmen, der laufenden Prüfung aller Bereiche, Abläufe, Verfahren und Systeme sowie aus dem dadurch erlangten Wissen.

Sie erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern.

Wir haben als interner Revisor schon langjährige Erfahrung und können Ihnen folgende Leistungen anbieten:

  • Interne Revision bei Kredit- und Finanzinstituten gemäß § 42 Abs 1 BWG
  • Interne Revision bei Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen gemäß § 26 Abs 2 Z 3 WAG 2018
  • Interne Revision bei Pensionskassen gemäß § 32 Abs 1 PKG
  • Interne Revision bei börsenotierten Aktiengesellschaften und börsenotierten Europäischen Aktiengesellschaften gemäß C-Regel 18 des Österreichischen Corporate Governance Kodex