Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?
Springe direkt zum Menü
Kanzleimarketing
Finanzpolizei

Finanzpolizei

Seit 1.1.2011 gibt es sie als gesetzlichen Begriff, seit 1.7.2013 auch als eigene Dienstbehörde des Finanzministeriums: Die Finanzpolizei.

Die Wurzeln der Finanzpolizei sind in der Vorläuferorganisation, der KIAB (Kontrolle illegaler Ausländerbeschäftigung), zu finden. Zu diesem Thema haben Herr Mag. Herbert Houf und Herr Wilfried Lehner, MLS, das „Handbuch KIAB-Kontrollen“ im Manz Verlag herausgebracht. Anfang kommenden Jahres soll eine 2. Auflage als "Handbuch Finanzpolizei" erscheinen. Das Handbuch bringt einerseits einen praxisnahen Überblick über die Tätigkeitsbereiche und das Verfahren im Zusammenhang mit der Kontrolltätigkeit der Finanzpolizei (KIAB), gleichzeitig ist es auch ein Nachschlagewerk für Berater, Wirtschaft und Verwaltung.

In Bezug auf die Finanzpolizei bieten wir auch Vorträge an, bei denen unter anderem folgende Fragestellungen erörtert werden:

  • Wer oder was ist eigentlich die Finanzpolizei
  • Wie gestaltet sich der typische Ablauf einer Finanzpolzei-Kontrolle
  • Was darf alles (oder darf nicht) kontrolliert werden
  • Welche Befugnisse hat die Finanzpolizei
  • Rechte und Pflichten als Unternehmer und Mitarbeiter
  • Wie kann ich mich gegen rechtswidriges Verhalten wehren
  • Welche Konsequenzen drohen auf Grund einer Finanzpolizei-Kontrolle

Mit 1.7.2020 wird die Finanzpolizei mit einem eigenen Geschäftsbereich im neu geschaffenen 'Amt für Betrugsbekämpfung' aufgehen. Hinsichtlich der Aufgaben und Befugnisse wird dadurch keine Änderung eintreten.