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Quality Review & Cooperation

Quality Review & Kooperation

Prüfung, Vertrauen, Sicherheit – alles gut und schön, aber wer, bitte schön, prüft die Prüfer?

Wir sind nicht nur selbst Prüfer, sondern wir führen auf Grund entsprechender Qualifikation bei unseren Kollegen die sogenannten Qualitätsprüfungen durch. Damit diese die behördliche Zulassung als Abschlussprüfer erhalten. Und für jene, bei denen wir nicht selbst Qualitätsprüfer sind, haben wir natürlich die entscheidenden Tipps, wie die nächste Prüfung nicht zum Desaster wird.

Aus eigener Erfahrung kennen wir die Herausforderungen für kleine und mittelgroße Wirtschaftsprüfungsbetriebe. Die geltenden Qualitätsstandards erfordern immer öfter eine Kooperation zwischen den Kollegen. Wer zwingend erforderliche Funktionen intern nicht besetzen kann, braucht Partner, die dort einspringen, wo die eigene Organisation an ihre Grenzen stößt.

Wie auch immer die konkrete Situation aussieht, wo auch immer gerade ein Defizit besteht, docken Sie bei uns an! Vielleicht benötigen Sie nur rasch einmal einen kollegialen Rat. Oder Sie sind alleine und suchen einen externen Partner für die „interne“ Rotation. Vielleicht bedarf es aber auch einer Lösung für die auftragsbegleitende Qualitätssicherung oder die Durchführung der internen Nachschau.

Uns müssen Sie Ihre Probleme nicht lange erklären. Wir wissen, wo der Schuh drückt, was Ihre Sorgen und Ängste sind. Und wir wissen, wie man damit umgeht. Individuelle Bedürf-nisse erfordern eine maßgeschneiderte Lösung. Zu den folgenden Themen bieten wir uns dazu gerne als Partner an:

Qualitätsprüfung

Das Bundesgesetz über die Qualitätssicherung bei Abschlussprüfungen wurde mit BGBl. I Nr. 84/2005 erlassen. 

Das Gesetz, welches mit 1. September 2005 in Kraft trat, zielt auf die Schaffung eines Qualitätssicherungssystems für Wirtschaftstreuhänder und Revisoren sowie die Einführung regelmäßiger Qualitätsprüfungen ab.

Gemäß § 2 A-QSG sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, die eine hohe Qualität und eine laufende Verbesserung der Qualität der von ihnen durchzuführenden Prüfungen gewährleisten.

Darüber hinaus legt § 4 fest, dass im Abstand von jeweils drei bzw. sechs Jahren externe Qualitätsprüfungen durchzuführen sind. Diese externen Qualitätsprüfungen der Abschlussprüfer bzw. Prüfungsgesellschaften dürfen nur von eingetragenen Qualitätsprüfern durchgeführt werden, welche darüber einen schriftlichen Prüfungsbericht zu verfassen haben.

Zur Durchführung des A-QSG wurde beim zuständigen Ministerium, dem Bundesministerium für Wirtschaft, Jugend und Familie(BMWFJ), eine Qualitätskontrollbehörde eingerichtet, welche aus insgesamt sechs Mitgliedern besteht. Ihr obliegt es gemäß § 23 A-QSG ein öffentliches Register aller Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften zu führen.

Unsere beiden Gesellschaften Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH und HOUF Wirtschaftsprüfer + Steuerberater GmbH sind gemäß § 10 A-QSG als Qualitätsprüfungsgesellschaften anerkannt.

Tranzparenzbericht

Gemäß § 24 Abschlussprüfungs-Qualitätsicherungsgesetz (A-QSG) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalnderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (§ 4 Abs 1 A-QSG) durchgeführen.

Unter folgendem Link können Sie den Transparenzbericht der Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH abrufen:
Transparenzbericht Audit Partner Austria Wirtschaftsprüfer GmbH

Kooperation

Am 1.1.2011 sind die Würfel endgültig gefallen. Nur wer bis dahin seine Qualitätsprüfung absolviert und eine Bescheinigung erhalten hat, wird weiter als Abschlussprüfer tätig sein dürfen.

Aber auch jenen Kollegen, denen der Aufwand einer Qualitätsprüfung wirtschaftlich nicht gerechtfertigt erscheint und dennoch Wirtschaftsprüfer bleiben wollen, können wir eine Lösung anbieten.  

Unser Angebot reicht von der gemeinsamen Prüfung (joint audit) nach unseren Qualitätssicherungsstandards, über Kooperationen im Werkvertrag bis zur Gründung gemeinsamer Zweigstellen oder Gesellschaften.

Wir garantieren dabei nicht nur professionelle Prüfungsabwicklung, sondern auch den Schutz Ihrer Klienten.

Egal, ob Sie einen oder eine Vielzahl von Prüfungsklienten haben, ob Sie als Wirtschaftsprüfer alleine oder mit Assistenten tätig sind, ob Sie weiterhin Auftragsverantwortung tragen möchten, oder lieber "im Hintergrund" für Ihren Klienten agieren - wir sind Ihr Partner für eine individuelle Lösung. Kontaktieren Sie uns!